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Disco bei Donaumarkt genehmigt

Wiederaufnahme der Diskothekennutzung im Anwesen Erhardigasse 9, 9a und 11 ist genehmigungsfähig Die Stadtverwaltung wird der nullfuenf.disco.gmbh die baurechtliche Genehmigung erteilen, im Anwesen Erhardigasse 9, 9a und 11 eine Diskothek zu eröffnen. Diese Räumlichkeiten werden bereits seit 1977 als Gaststätte und seit 2004 mit Unterbrechungen als Diskothek genutzt. Da sich seit der letzten Baugenehmigung im Juli 2005 keine Änderungen hinsichtlich der schallschutztechnischen Beurteilung ergeben haben, hat das Bauordnungsamt dem Vorhaben des Antragstellers zugestimmt. „Der Betreiber hat sich – wie gefordert – dazu verpflichtet, den Innenpegel in den Diskothekenräumen von 85 dB(A) nicht zu überschreiten“, erklärt Armin Frohschammer, Leiter des Bauordnungsamts: „Diese und weitere Auflagen zum Schutz der Nachbarschaft sind auch ausdrücklicher Gegenstand des Bauantrages.“ So sind die Lautsprecher elastisch zu lagern, der Ein- und Ausgang muss durch eine Schallschleuse über die Adolph-Kolping-Sraße erfolgen. Darüber hinaus dürfen zur Erhardigasse nur Notausgänge führen, die ebenfalls als Schallschleusen auszubilden sind. Eine Anlieferung ist nur zwischen 6 und 22 Uhr erlaubt. Unter diesen Voraussetzungen sei das Vorhaben der nullfuenf.disco.gmbh bauplanungsrechtlich zulässig, so Frohschammer.
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