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Kurzarbeitergeld – Sonderregelungen laufen aus

Pressemitteilung Nr.083/2011 – 18. November 2011 Konjunkturelles Kurzarbeitergeld – Sonderregelungen laufen früher aus Sonderregelungen werden statt am 31. März 2012 voraussichtlich am 31.12.2011 enden. Mit den Konjunkturpaketen hat die Bundesregierung zur Arbeitskräftesicherung in der Wirtschaftskrise Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld befristet eingeführt. Die Sonderregelungen sollten ursprünglich bis 31. März 2012 gelten. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wird voraussichtlich das Ende dieser Sonderregelungen auf den 31. Dezember vorverlegt. Durch Anrufen des Vermittlungsausschusses im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist damit zu rechnen, dass das Gesetz frühestens Mitte Dezember verabschiedet wird, dann jedoch ab Januar 2012 in Kraft tritt. Wegen dieses kurzen Zeitrahmens möchte die Agentur für Arbeit Regensburg bereits jetzt über die voraussichtlich ab Jahresbeginn 2012 eintretenden Änderungen informieren. Es gilt für konjunkturelle Kurzarbeit in Unternehmen dann weitestgehend wieder das Recht vor der Wirtschaftskrise 2009. Das bedeutet im Einzelnen: – Arbeitgeber tragen wieder allein die Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzar- beitergeld. – Der Arbeitsausfall ist nur dann erheblich, wenn für mindestens ein Drittel der beschäftigten Arbeitnehmer des Betriebes oder der Betriebsabteilung mehr als zehn Prozent des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts ausfallen. – Betriebliche oder tarifliche Regelungen zur Bildung von Minussalden bei Arbeitszeitschwankungen sind vor der Nutzung von Kurzarbeit grundsätzlich auszuschöpfen. – In Betrieben der Bauwirtschaft entfällt damit die pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte. In Betrieben des Gerüstbaus entfällt diese Erstattung komplett. – Zeitarbeitsunternehmen können keine konjunkturelle Kurzarbeit durchführen. Betroffene Betriebe, die entweder bereits in Kurzarbeit sind oder diese anzeigen wollen, können sich unter der Rufnummer 0180/1664466 direkt an die Fachleute der Agentur für Arbeit Regensburg wenden.

Pressemitteilung

Nr.083/2011 – 18. November 2011

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld – Sonderregelungen laufen früher aus

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Sonderregelungen werden statt am 31. März 2012 voraussichtlich am 31.12.2011 enden.

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